Früher war die Jagd Privileg des Adels

Früher, d.h. bis ins 7. Jahrhundert n. Chr., gab es bezüglich der Jagd keinerlei Vorschiften oder Regeln. Die Jagd galt rein der Nahrungsbeschaffung und jeder durfte mit seinen vorhandenen Mitteln jagen. Bis Mitte des 19. Jahrhunderts n.Chr. wurde die Jagd immer mehr Privileg des Adels. Mit dem sogenannten Jagdregal, dem Hoheitsrecht eines Königs, beanspruchte der Adel die Jagd für sich. Dem inbegriffen war die Jagd auf Rothirsch, Gams, Damhirsch und Wildschwein, dem sogenannten Hochwild. Diese Bezeichnung erhielt dieses Wild eben durch das Privileg des Hochadels dieses bejagen zu dürfen. Niederer Adel oder Bauern durften nur Niederwild bejagen. Dazu gehören zum Beispiel Hase, Fasan und Rehwild. Erst mit der Revolution 1848 wurde das Jagdrecht an den Grundbesitz gebunden. Es wurden erste Jagdkarten, die Vorläufer unseres heutigen Jagdscheines, erstellt oder Jagdpachten vergeben. Dies ist bis heute gleich geblieben.

Das Jagdrecht ist an den Grundbesitz gebunden. D.h. der Eigentümer einer land-/ forst- oder fischereiwirtschaftlichen Fläche hat auf seinem Grundstück das Jagdrecht. Möchte der Eigentümer selbst dieses Recht nicht ausüben kann er es verpachten. Hierzu muss ein schriftlicher Pachtvertrag abgeschlossen werden. Jagd ausführen darf nur, wer einen gültigen Jagdschein besitzt. Dieser wird von der zuständigen Behörde als Jahres-, 3-Jahres oder Tages- (14 Tage gültig) Jagdschein ausgestellt. Für die Ausstellung eines gültigen Jagdscheines muss die Jägerprüfung erfolgreich bestanden worden sein. Bereits mit 16 Jahren kann ein Jugendjagdschein erteilt werden. Der Jugendliche darf dann aber nur im Beisein des Erziehungsberechtigten oder einer Begleitperson, die von einem Erziehungsberechtigten beauftragt wurde, begleitet werden. Die Begleitperson muss immer jagdlich erfahren sein.

Jeder der eine Jagd gepachtet hat oder eben selbst das Jagdrecht ausübt, darf das gewonnene Wildfleisch – in der Jagdsprache Wildbret – und auch sonstiges Verwertbares des Wildes selbst verwenden oder auch vermarkten. Verwertet werden können in der Küche

Fleisch und Innereien sowie als Deko-Objekte Geweihe und Felle. Vorteile von Wildfleisch gegenüber normalem Schlachtfleisch sind ein geringerer Fettanteil (nur 1 bis 8 % Fett) und ein höherer leicht verdaulicher Eiweißanteil (20 bis 25 % Eiweiß). Letztendlich ist der Geschmack entscheidend – entweder man mag es oder eben nicht.